Verhaltenskodex für unsere Arbeit an den Schulen und in den sozialen Einrichtungen

Verhaltenskodex für die Arbeit von true!moments Clowns

 

§ 1 Allgemeines

(1)   Die Besuche der für die true!moments gUG (haftungsbeschränkt)  (in Folge kurz: TM) tätigen Clowns haben zum Ziel, alle am Schulleben Beteiligten durch die mittel der Komik, Fantasie und Poesie in eine Stimmung zu versetzen, welche sowohl on physischer als auch psychischer Hinsicht das Wohlbefinden steigert und die Resilienzfaktoren stärkt.

(2)   Die Clowns übernehmen keine Funktionen und Aufgaben, die außerhalb der Grenzen ihrer künstlerischen Arbeit liegen.

(3)   Die Clowns sind professionelle Künstler, die in darstellenden Künsten fachlich ausgebildet sind und über Erfahrungen im pädagogischen Arbeitsfeld verfügen. Die Clowns werden von TM ausgebildet und engagiert. Die Besuche sind über TM finanziert.

(4)   Qualität und Professionalität zeichnen die Clowns von TM aus. Um die Qualität der Arbeit zu sichern, bauen die Clowns ihre künstlerischen Fähigkeiten und theoretisches Wissen stetig weiter aus. Regelmäßiger Austausch und Supervision wird gewährleistet.

(5)   Wenn möglich und gewünscht, machen die Clowns die Besuche in Teams. Nach jedem Einsatz wird mit TM gemeinsam reflektiert.

(6)   Die TM-Schulclowns legen regelmäßig (von TM festgelegte zeitliche Abstände), ein aktuelles „Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis“ vor.

 

§ 2 Respekt und Verantwortung

(1)   Die Arbeit der für TM tätigen Clowns orientiert sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Schule und allen am Schulleben Beteiligten. Die Clowns arbeiten dabei immer mit dem notwendigen Respekt gegenüber allen Personengruppen und unter Achtung der Menschenwürde und der Privatsphäre. Die geltenden Schulregeln werden beachtet.

(2)   Jeder Clown ist für seine Handlungen und Äußerungen innerhalb der Schule verantwortlich. Er hält seine professionelle Integrität aufrecht, unabhängig von persönlichen Gefühlen, die er gegenüber einer Person haben mag. Diese Integrität darf auch durch Geschlecht, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, familiäre Situation, sozialen Status, sowie Ausbildung nicht beeinflusst sein.

 

 

§ 3 Diskretion und Schweigepflicht

(1)   Vor dem Beginn des Clownsbesuchs erfolgt eine Übergabe im Sekretariat / Lehrerzimmer / Schulleitung (individuell je nach Schule), um Informationen oder Besonderheiten zu erhalten.

(2)   Die TM-Clowns unterliegen der Schweigepflicht in sämtlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Schule, der Einrichtung und allen am Schulleben Beteiligten stehen.

(3)   Die TM-Clowns respektieren jederzeit die Privatsphäre aller am Schulleben Beteiligten. Alle persönlich erhaltenen Informationen werden während und nach dem Besuch mit größter Diskretion behandelt. Ebenso haben die Clowns ein Anrecht darauf, in ihrer Rolle respektiert zu werden.

(4)   Die Clowns enthalten sich jeder unangemessenen persönliche Bemerkung, jeder wertenden Beurteilung, Parteilichkeit oder jeder durch eigene Überzeugungen gespeisten Beeinflussung, auch wenn ihre Meinung ausdrücklich erbeten wird.

 

§ 3 Hygiene und Sicherheit

(1)   Die Sicherheit der am Schulleben Beteiligten ist oberstes Gebot bei allen Aktivitäten der Clowns. Sie tragen Sorge, dass keine ihrer Handlungen, Requisiten, die Arbeitskleidung oder der eigene Gesundheitszustand zur Gefährdung für jedwede Person im Arbeitsumfeld wird.

(2)   Die Clowns beachten und befolgen die in der jeweiligen Schule vorgeschriebenen Hygienevorschriften und -regeln uneingeschränkt.

 

§ 5 Professionelle Distanz

(1)   Persönliche Beziehungen mit am Schulleben Beteiligten außerhalb der professionellen Tätigkeit der Clowns sind grundsätzlich Privatsache. Jeder Clown hat dafür Sorge zu tragen, dass die Qualität der Arbeit durch die Beziehung nicht beeinträchtigt wird.

(2)   Da sich die Clowns im Rahmen der Schulbesuche in Situationen begeben, in denen ein enger persönlicher bzw. körperlicher Kontakt entstehen kann, ist es besonders wichtig, Grenzverletzungen zu vermeiden. Bei Verdacht auf sexuelle Übergriffe oder sonstige Verfehlungen muss eine unmittelbare Mitteilung an die Künstlerische Leitung erfolgen, um weitere Schritte einzuleiten.

 

§ 6 Medienauftritte

(1)   Medienbesuche in der Schule oder Besuche von der für die Weiterentwicklung des Projektes wichtigen Personen sind grundsätzlich nur nach rechtzeitiger Rücksprache sowie im gegenseitigen Einvernehmen zwischen allen Beteiligten möglich.

(2)   Foto- bzw. Filmaufnahmen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung aller Betroffenen bzw. bei Minderjährigkeit mit deren Erziehungsberechtigten gemacht und veröffentlicht werden.

 

Die TM-Clowns verpflichten sich verbindlich, diesen Verhaltenskodex anzuerkennen und einzuhalten.

 

Stand: Mai 2021 (in Anlehnung an Ethik-Kodex der Stiftung Humor hilft Heilen)